Die Nutzungsbedingungen findet ihr auch hier zum Download.
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für “Heinrich der Lastenlöwe”,
eine Initiative des ADFC Braunschweig e.V. und der Frank Tristram Unternehmensberatung
“Heinrich der Lastenlöwe” ist ein kostenloses Angebot des ADFC Braunschweig e.V. und der Frank Tristram Unternehmensberatung, das keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto fördern das Thema Lastenrad den Menschen unserer Stadt näher zu bringen. Hierfür soll Heinrich so vielen Menschen (Volljährigkeit vorausgesetzt) und so lange wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen. Wir bitten dich deshalb so sorgsam wie möglich mit Heinrich umzugehen. Eine Dauernutzung der Heinriche ist nicht gewollt und wird dementsprechend in unseren Nutzungsbedingungen beschränkt (max. 3 Ausleihen pro Monat, max 1 pro Woche bezogen auf die gesamte Flotte, nicht auf jedes einzelne Rad). Sollte eine umfangreichere Nutzung angestrebt werden, empfehlen wir den Kauf eines eigenen Lastenrades. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann zu einer Sperrung der Nutzung oder im schweren bzw. wiederholten Fall zu einer Löschung des Accounts führen.
Allgemeines
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren “Fahrrad”) durch den ADFC Braunschweig e.V. und der Lastenradfreunde Braunschweig (im Weiteren als “Anbieter” bezeichnet) an registrierte Nutzerinnen und Nutzer (im Weiteren als “Nutzende” bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Homepage unter dem Projekt “Heinrich der Lastenlöwe” genannten Fahrrads erklärt sich die/der Nutzende für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt die/der Nutzende Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Bei Missachtung der hier genannten Bedingungen behält sich der Anbieter vor, Nutzende von der künftigen Nutzung auszuschließen oder das Leihverhältnis vorzeitig zu kündigen (vgl. § 605 BGB).
Benutzungsregeln
Jede/jeder Nutzende ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrads für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird. Die Anbietenden übernehmen keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads ist vor Fahrtbeginn durch die/den Nutzende/n zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichts. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Das Fahrrad wird von den Anbietenden kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die/den Nutzende/n ist nicht gestattet. Die/Der Nutzende ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehenen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern D.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen. Es ist der/dem Nutzenden untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen. Die maximale zusammenhängende Ausleihdauer für das Fahrrad beträgt 3 Werktage. Die Buchungen sind auf einmal die Woche und dreimal im Monat zu begrenzen, um möglichst vielen Nutzenden das Angebot zu ermöglichen. Bitte achte darauf das Fahrrad pünktlich zurück zu bringen. Das Entleihen des Fahrrads zur gewerblichen Nutzung ist untersagt.
Haftung
Die Haftung des Anbieters für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Die/der Nutzende haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die/der Nutzende auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.
Kontakt
Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzielle/r) Nutzende glaubst, dass wir als Anbietende es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann ruf uns doch bitte an oder schreib uns eine Mail. Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen! Ein letzter Vorbehalt: Da sich das Projekt im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behalten sich die Anbietenden vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen „Heinrich der Lastenlöwe“, Stand 16.07.2022